Steuerberatung
Steuerordnungswidrigkeiten und -strafsachen
Sowohl Privatpersonen als auch die Vertreter von privatrechtlichen Gesellschaften oder Betrieben der öffentlichen Hand sind nicht davor gefeit, in steuerlichen Angelegenheiten gesetzliche Vorschriften nicht oder falsch beachtet zu haben. In diesen Fällen können Ordnungswidrigkeits- oder sogar Strafverfahren gegen die Beteiligten erhoben werden, und auch die Steuerfahndung kann in Aktion treten.
Unsere Hilfestellung bei Bußgeld- und Steuerstrafsachen umfasst alle Verteidigungen in steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen sowie den davor liegenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Strafsachenstellen, Steuerfahndung u.s.w.).
Ansprechpartner ist Herr RA/WP/StB Wolfgang Kramer (jwk@kramer-kramer.de).
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