Steuerberatung

Steuerberatung für gemeinnützige Einrichtungen
Hierunter fällt die Beratung im Zusammenhang mit der Besteuerung von gemeinnützigen Einrichtungen (z.B. Stiftungen, Vereinen, gemeinnützigen GmbHs); denn in diesem Bereich gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und Sonderregelungen, die die Vertreter dieser Einrichtungen beachten müssen.
Unsere Leistungen umfassen die Beratung im Zusammenhang mit Spenden für gemeinnützige Zwecke (Ermittlung des maximalen Abzugssatzes und Auswirkung auf die körperschaft- und einkommensteuerliche Belastung), den steuerlichen Besonderheiten für gemeinnützige Einrichtungen bei der Körperschaft- und Umsatzsteuer, der Erstellung von Mittelverwendungsnachweisen, der Einkommensermittlung und Steuerfestsetzung, Betreuung bei Prüfungen durch das Finanzamt und Vertretung gegenüber Finanzbehörden, dem Vereinsregister und der Stiftungsaufsicht.
Ansprechpartner ist Herr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt J. Wolfgang Kramer.

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